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Gesetzlich Versicherte

„Zahlt das nicht meine Krankenkasse?“

Die gesetzlichen Krankenkassen sind ihren Versicherten eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung schuldig. Die Behandlung darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Spitzenzahnmedizin ist so leider oft nicht möglich. 

Bei einer Behandlung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft mit hochwertigen Materialien und modernen Methoden können daher Kosten entstehen, die in Form einer Zuzahlung von Ihnen privat zu leisten sind. Zur Vermeidung größerer finanzieller Belastungen empfehlen wir den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung.

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